Über den dringend erforderlichen Ausbau der Strecke Ulm-Augsburg auch zur Erreichung
klimapolitischer Ziele wie z.B. Verlagerung von Güterverkehren auf die Schiene, von PKWVerkehr
hin zum öptttV und damit auch zum Personenschienennahverkehr, Vermeidung
innerdeutscher Flüge, herrscht (fast) Einigkeit. Sehr früh war klar, dass nur mit mehr
Schienenkapazität unsere Forderungen für ein besseres Nahverkehrsangebot wie etwa einen
15-Minuten-Takt, umgesetzt werden können
Grundlagen der bisherigen Beschlüsse zum Bahnausbau Ulm Augsburg
Zunächst galt der Bundesverkehrswegeplans 2030 wie er von Bundestag und Bundesrat im
Dezember 2016 beschlossen worden ist. Darin war zu unser aller Freude endlich der 3-
gleisige Ausbau der Strecke Augsburg-Dinkelscherben und der weitere Ausbau- bzw. Neubau
der Strecke Dinkelscherben- Ulm festgeschrieben worden. Auf dieser Grundlage wurde dann
die erste Resolution des Kreistags vom 15.07.2019 gefasst.
- Resolution im Kreistag im Juli 2019
Der Kreistag hatte eine Resolution verfasst und beschlossen um die damaligen
Forderungen nach dem Neubau eines 3. Gleises zwischen Augsburg und
Dinkelscherben, wie es in der Maßnahmenbeschreibung des
Bundesverkehrswegeplans 2030 enthalten war, nach Verbesserungen des regionalen
Schienennahverkehrs, Barrierefreiheit der Bahnhöfe und Verbesserungen beim
Lärmschutz entlang der Bestandsstrecke Ulm – Augsbu rgzu bekräftigen. - Am 03.02.2020 fassten 13 Gemeinden jeweils eine entsprechende Resolution.
Daraufhin haben 13 Kommunen, darunter Neusäß, entlang der Bahnstrecke in einer
Resolution (getrennt gefasste Beschlüsse) festgehalten, dass sie für eine schnelle
Umsetzung der im Rahmen des Neubaus und Ausbaus der Bahnstrecke Augsburg-
Ulm im Bundesverkehrswegeplan 2030 festgelegte Bau eines dritten und ggf. – wo
nötig – vierten Gleises zwischen Dinkelscherben und Augsburg sind, dass mit dem
Bau des dritten und ggf. – wo nötig – vierten Gleises mindestens ein
Viertelstundentakt eingeführt und der Schienenpersonennahverkehr in der Region
erheblich verbessert wird, dass die Ertüchtigung der Bahnsteige und der Bahnhöfe
sowie der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen vorankommt und nicht zu vergessen,
die Forderung nach einem Bau des dritten Gleises von Augsburg in Richtung
Donauwörth. - Deutschlandtakt
lm Sommer 2020 wurde dann erstmals kommuniziert, dass es in Zukunft 4 Gleise
auf der Strecke Ulm – Augsburg brauche, um neue Anforderungen bewältigen zu
können, wie etwa eine schnellere Fahrtzeit des Fernverkehrs zwischen Ulm – und
Augsburg. lm Bundesverkehrswegeplan 2030 (verabschiedet im Dezember 2016), für
den alle 5 Jahre eine Bedarfsplanüberprüfung stattfinden muss, wurde nun das Ziel
des Deutschlandtaktes in den vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 mit
aufgenommen. Dieser Deutschlandtakt beinhaltet das Ziel eine 26 Minuten Fahrtzeit
zwischen Ulm und Augsburgzu erreichen Daraus ergab sich der neue
Planungsauftrag für nunmehr zwei neue Gleise.
Auf dieser Grundlage wurden inzwischen 4 Planungsvarianten erarbeitet. Diese stehen nun
in der Diskussion und Kritik. Der Projektleiter der Bahn hat mehrfach betont, dass der
Ausbau ein Projekt des Bundes sei mit dem Ziel die Fahrtzeit von Ulm nach Augsburgauf 26
Minuten zu reduzieren. Der Bund ist Auftraggeber und nur er könne den Auftrag anpassen,
ergänzen. ln vielen Gesprächen hat der Projektleiter zwar wiederholt betont, dass die am
03.02.2020 verabschiedete Resolution von L3 Kommunen ein starkes Gewicht habe,
allerdings wird auch klargestellt, dass die Beschlüsse der Gremien nicht bindend sind , da
eine Abwägung zwischen allen Varianten zu erfolgen habe in die Faktoren wie Natur- und
Artenschutz, Wirtschaftlichkeit, Flächenverbrauch, Eingriffe in das Eigentum Dritter usw. zu
berücksichtigen sind. Es soll eine ergebnisoffene Planung ohne Vorfestlegungen erfolgen.
lnzwischen steht fest, dass die Stadt Neusäß insbesondere von der Variante violett
(beinhalten einen Neubau von 2 Gleisen an der Bestandsstrecke quer durch das Stadtgebiet
Neusäß und Westheim) sehr stark negativ betroffen ist.
Bei der 3.Runde der GRÜNEN Bahntrassengespräche zum geplanten Bahnausbau Ulm –
Augsburg am 26.04.2022, an der auch Herr Baumann und die GnÜruf ru
Landtagsabgeordneten Stephanie Schuhknecht (Mitglied des Dialogforums) und Max
Deißenhofer (Stellvertreter im Dialogforum) teilgenommen hatten, wurde nochmals
folgendes sehr deutlich :
Die Variante durch Neusäß-Westheim ist aus städtebaulichen Gründen und aus Gründen
einer sehr hohen Betroffenheit von Anliegern und Grundstückseigentümern nicht
akzeptabel. Des Weiteren spricht gegen diese Variante, dass sie aufgrund der vorliegenden
Gegebenheiten nur mit einem sehr extrem hohen Kostenaufwand, extrem längeren
Bauzeiten und während dieser viele Jahre dauernden Bauzeiten mit erheblichen
Einschränkungen des Schienenpersonennahverkehrs umsetzbar wäre. (Allein im Stadtgebiet
Neusäß sind wohl ca.7 Brückenbauwerke betroffen).
Es mag sein, dass nicht in erster Linie der Bund für den Ausbau barrierefreier Bahnhöfe
zuständig ist. Aber es gibt sehr wohl Bundesprogramme aus denen ein solcher Umbau
finanziert wird.
lm Übrigen wird natürlich über diese Resolution auch der Druck auf den Freistaat erhöht,
eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bund zu treffen, denn Bund und Freistaat haben
ein lnteresse, dass der Deutschlandtakt zwischen Ulm und Augsburg umgesetzt werden
kann.
lm Hinblick auf die Aufnahme-Kapazitäten des Augsburger Hauptbahnhofes haben sich
weitere Fragen ergeben. So wurde der Augsburger Hauptbahnhof in der nunmehr 3.
Fortschreibung des Deutschlandtaktes als Knotenbahnhof definiert und von einigen Seiten
wird bezweifelt, dass der Augsburger Hauptbahnhof diese Funktion erfüllen kann. Es
bestehen im Gegenteil sogar Befürchtungen, dass sich das Nahverkehrsangebot wegen zu
geringer Gleiskapazitäten verschlechtern könnte.
Unsere Fraktion hat deshalb folgende Position:
L Der Antrag aus der Bürgerversammlung Westheim wird angenommen. Das heißt, die
Stadt spricht sich gegen den Neubau zweier Gleise am Bestand /im Bestand im
Bereich Neusäß-Westheim aus. - Die Resolution vom 03.02.2020 wird entsprechend fortgeschrieben und den neuen
Grundlagen des Bundesverkehrswegeplans angepasst. Die in der Resolution
enthaltenen Forderungen zur Verbesserung des Schienennahverkehrs (15-Minuten-
Takt, barrierefreie Zugänge zu den Gleisen, besserer Lärmschutz, Bau des 3. Gleises
von Augsburg Richtung Donauwörth) werden aufrechterhalten, die Resolution wird
entsprechend fortgeschrieben. Die gemeinsame Erklärung der Oberbürgermeisterin
der Stadt Augsburg und der Landräte der Landkreise Augsburg, Günzburg und Neu-
Ulm bieten dafür eine Grundlage. - Die Stadt bittet den Kreistag seine Resolution vom Juli 2019 auf der Grundlage der
neu en Anforderu ngen (Deutsch landta kt, 4-gleisiger Strecken a us- bzw. -neu bau…. )
entsp rech end fortzusch rei ben. - Die Bahn wird aufgefordert zum Thema ,,Aufnahmekapazität des Augsburger
Bahnhofs“ klar und eindeutig Stellung zu beziehen. Vorhandene Gutachten zur
Kapazität und zu Plänen den Augsburger Hauptbahnhofs ggfs. als Knotenbahnhof
umzubauen sind offenzulegen ggfs. unmittelbar in Auftrag zu geben. - Der Antrag der CSU wird abgelehnt, da mit der Aufhebung der bisherigen Resolution
auch alle Forderungen zur Verbesserung des Personenschienennahverkehrs
aufgehoben würden.