Stellplatzproblematik

Viele Autos parken auf Stellfläche - ohne Bäume
Pixabay (fill)

Flächensparen – Elektromobilität – CarSharing

Bei der Debatte um die Schaffung neuen Wohnraums, der dringend benötigt wird, spielt auch immer wieder der Platzbedarf von PKWs eine große Rolle – sowohl bei neueren größeren Wohnbaugebieten, als auch beim Neubau von einzelnen Mehrfamilienhäusern.
Bebaubare Grundstücke sind Mangelware und die Preise dafür sind enorm angestiegen.
Deshalb gibt es immer wieder Überlegungen, wie bzw. unter welchen Bedingungen Stellplätze ggfs. reduziert und wie sie möglichst nachhaltig und umweltverträglich gestaltet werden können. Einen möglichen Ansatzpunkt hierfür bietet das Angebot von CarSharing. In der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 23.01.2024 haben Herr Biedermann und Frau Merk von der SWA Carsharing GmbH die Entwicklung der Carsharing-Stationen in Neusäß vorgestellt und Vorschläge für einen weiteren Ausbau mit den nötigen Voraussetzungen unterbreitet.
Aktuell werden folgende Projekte mit mehr Wohneinheiten diskutiert, die aus unserer Sicht die Möglichkeit bieten, eine Diskussion über mögliche Stellschrauben zur Reduzierung des Stellplatzbedarfs und eine Anpassung unserer Satzung an die Erfordernisse von Flächensparen, Förderung von E-Mobilität und CarSharingangeboten zu führen.


Es handelt sich um folgende Projekte:

  • Wohnanlage beim Notburgaheim für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Ein Wohnungsbauprojekt der WBL in Westheim
  • Ein Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände der ehemaligen Post in Westheim

Alle drei Projekte sind sehr gut an den ÖPNV und SPNV angebunden (unmittelbar Anbindung an den Arbeitsplatz, kurzer Fußweg zum Zug und unmittelbare Nähe zur Bushaltestelle).

  • Wir schlagen daher vor, bei allen drei Projekten zu prüfen, wie ein Mobilitätskonzept mit Carsharing-Angebot unter Einbeziehung des ÖPNV und SPNV den Stellplatzbedarf reduzieren kann. Zum Beispiel könnte die Anzahl der erforderlichen Kfz- Stellplätze für Gebäude mit Wohn-, Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen um z.B. 25% reduziert werden (d.h. statt 2 Stellplätzen je Wohneinheit nur 1,5 Stellplätze), wenn sich in der Nähe (nicht weiter als 200 m entfernt) eine SPNV oder ÖPNV-Haltestelle befindet.
  • Wir schlagen weiter vor zu diskutieren, wie CarSharingplätze zur Reduzierung der erforderlichen Stellplätze angerechnet werden können. So könnten anstelle von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge entsprechend der Stellplatzsatzung z.B. stations-gebundene Carsharing-Stellplätze im Umfang von 20 % der nach Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze anerkannt werden. Im Altbestand könnten anstelle bestehender Stellplätze stationsgebundene Carsharing-Stellplätze angelegt werden, ohne dass dadurch eine Nachforderung für entfallene Stellplätze entsteht.
  • Die Möglichkeit einer gegenseitigen Anrechnung von Stellplätzen soll bei zeitlich getrennter Nutzung geprüft werden.
  • Duplexgaragen könnten z.B. als Stellplätze angerechnet werden, sofern sie jeweils für eine Wohneinheit übereinander liegen und dieser zugeordnet sind.
  • So könnten beispielsweise bei Wohngebäuden mit mehr als 10 WE bei 10 % aller Stellplätze, welche dem Wohnen dienen, die baulichen Voraussetzungen für eine jederzeitige Ausstattung mit einer Elektroladestation vorzusehen sein.
  • Die nach der derzeit geltenden Stellplatzsatzung der Stadt umzusetzenden Pflanzinseln sind dauerhaft zu erhalten. Flachdächer von Garagenanlagen mit mehr als 2 Kfz- Stellplätzen sind extensiv zu begrünen. Die Fassaden mehrgeschossiger Garagenanlagen sind zu begrünen.


Grundsätzlich regen wir daher an, die Stellplatzsatzung der Stadt Neusäß (aus dem Jahr 2016) im Hinblick auf die drängenden Erfordernisse des Flächensparens, auf die Umsetzung zukunftsfähiger Mobilitätskonzepte und zugunsten des Klimaschutzes zu diskutieren und entsprechend zu überarbeiten.