Beschattung von Kinderspielplätzen, Entwicklung der Spielplätze zu inklusiven Spielplätzen

Spielplätze sollen Kindern Spaß bereiten, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und Aufenthaltsqualität haben.

Zur Aufenthaltsqualität gehört auch das Thema „Beschattung“. Gerade der zurückliegende Sommer hat einmal mehr gezeigt, dass Schattenplätze wichtig sind, nicht nur für Kinder, aber eben auch für Kinder.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Nutzbarkeit von Spielplätzen für Kinder mit Beeinträchtigungen. Wenn man mit dem Rolli im Sand steckenbleibt, die Kletterstange zu hoch oder zu schwer ist, können manche Kinder nur zuschauen. Inklusive Spielplätze bestehen nicht nur aus barrierefreien Spielgeräten, wie rollstuhlgerechten Karussells oder Tast- und Klangspielen für Menschen mit eingeschränkten Hör- und Sehvermögen.
Auch die Gestaltung von Wegen auf dem Spielplatz und zum Spielplatz hin sind zentral. Der Boden sollte so geschaffen sein, dass Rollstühle Unter-, und Überfahrungsmöglichkeiten haben. Inklusive Spielgeräte helfen, die Selbstwahrnehmung, Raumerfahrung und Orientierung sowohl von Kindern ohne, als auch Kindern mit Behinderung, zu schulen, so dass alle profitieren. Gewinnen würden dabei natürlich auch die Eltern oder Großeltern die eine Beeinträchtigung haben und deshalb nur eingeschränkt Ihre Kinder auf den Spielplatz begleiten können.
Die Möglichkeit zur Beteiligung von Kindern vor Ort – also den Expertinnen und Experten in eigener Sache – sollte mit bedacht werden.

Unsere Fraktion stellt daher folgenden Antrag

  1. Die Verwaltung wird gebeten zu überprüfen, wie die „Beschattungs- bzw. Nichtbeschattungssituation auf den städtischen Spielplätzen ist und welche Möglichkeiten es jeweils gibt, die Beschattungssituation ggfs. zu verbessern.
  2. Die Verwaltung prüft die städtischen Spielplätze und Freizeiteinrichtungen auf ihre Barrierefreiheit und auf das Vorhandensein „inklusiver“ Spielgeräte.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, darauf aufbauend darzulegen, welche Flächen für einen entsprechenden Umbau bzw. entsprechende Ergänzung in Frage kommen könnten.
  4. Die Verwaltung erarbeitet ggfs. unter Beauftragung eines externen Büros Vorschläge für eine entsprechende Verbesserung der Schattensituation und einen Umbau bzw. die Ergänzung von Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen hin zu einer barrierefreien, inklusiven Nutzbarkeit dieser Plätze.
  5. Im Haushalt 2024 sind dafür Planungsmittel und Mittel für erste Umsetzungs-maßnahmen in Höhe von € 10.000,- bereitzustellen, ggfs. mehr nach Einschätzung durch die Bauverwaltung.